Wasser- und Bodenverband "Plane-Buckau" (beschließend)
(1) Der Verband hat folgende Pflichtaufgaben:
- Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (§ 79 BbgWG) und die Erstellung von
Gewässerunterhaltungsplänen gemäß § 78 BbgWG
- Ausgleichsmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung und deren Sicherung
bei nachteiligen Veränderungen der Wasserführung (§ 77 BbgWG)
zum Wohl der Allgemeinheit
zum Erhalt des Naturhaushaltes
- Durchführung der Unterhaltung der im Verbandsgebiet gelegenen Gewässer I. Ordnung (§ 79 BbgWG) und die
Erstellung von Gewässerunterhaltungsplänen gemäß § 78 BbgWG
- Durchführung der Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen (§ 97 BbgWG)
- Ausführung der vom Wasserwirtschaftsamt durch Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben (§ 126 BbgWG)
https://www.wbv-plane-buckau.de/
Mitglieder
Ordentliche Mitglieder | |
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Dr. Knut Große Oliver Sell |
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